Hilfe für Stadtverwaltungen / Bauämter
Angesichts von ca. 350 Zirkusunternehmen derzeit allein in Deutschland, werden die zuständigen Stadtverwaltungen, Bauämter ... geradezu mit einer Flut von Anfragen bzgl. Gastspiele überhäuft. Dies schafft Verdruß und Mißmut auf den entsprechenden Behörden, denn darunter waren und sind etliche schwarze Schafe. Jetzt haben Sie die undankbare Aufgabe, genau dieses herauszufinden.
Wer darf gastieren und wer nicht ?
Die häufigsten Beanstandungen sind:
- unsauber hinterlassene Plätze (Misthaufen, Unrat...)
- nichtbezahlte Rechnungen
(Strom, Wasser, Platzmiete, Gebühren für's Plakatieren..)
- Unlautere Werbemethoden
("kostenpflichtige" Freikarten, nicht eingehaltene Werbeversprechen ...)
- wildes Plakatieren
- Abbetteln der Gegend
- Spielen in nichtzugelassenem Zelt
Hier mein Rat an die betroffenen Behörden und Beamten:
Prüfen Sie:
- Lassen Sie sich sofort das gültige (!) Original-Baubuch für das Zelt zeigen, keine Kopie von einer Kopie. Oftmals sind die teueren Chapiteaus jedoch mit Hypotheken belastet und das Original Baubauch liegt als Pfand bei einem Notar. Verlangen Sie in einem solchen Fall eine beglaubigte Abschrift sowie die Telefonnummer des Notars. ...
Zelte ab 75qm überdachter Fläche benötigen in Deutschland ein gültiges Baubuch (absolutes KO-Kriterium!!). Dies gilt auch für ausländische Unternehmen, die in Deutschland gastieren wollen.
- Fordern Sie Einblick in das original Tierbestandsbuch. Ein seriouses Unternehmen wird dies nicht verweigern. Hier werden alle Zu- und Abgänge (Verkauf/Tod..) im mitgeführten Tierbestand vermerkt.
- Nehmen Sie Einblick in die Tierhaltegenehmigung.
- Verlangen Sie die lückenlosen Referenzen der letzten 3-5 Gastspielorte und fragen Sie dort auch nach!
- Lassen Sie sich die Werbehandzettel der letzten Orte zeigen. Seriouse Unternehmen arbeiten nicht mit "Unkostenbeitragspflichtigen" oder "tierschaupflichtigen" Freikarten. Im Zweifel fragen Sie bei den Verbraucherschutzverbänden nach, ob das anfragende Zirkusunternehmen bereits einschlägig aufgefallen ist.
- Verlangen Sie eine Meldebestätigung und fragen Sie auch dort nach, z.B. wie lange diese Menschen dort schon gemeldet sind. Manche Unternehmen melden sich an fast jedem Ort an, um im Mißerfolgsfall dort auch "Stütze" beantragen zu können!
- Lassen Sie sich die Umsatzsteuer-Identnummer geben.
- Die Kautionen für den Platz sind sofort bei Vertragsunterzeichnung bar(!) zu hinterlegen.
- Führen Sie Gebührenvignetten für die Plakate ein. Somit erkennen Sie "Schwarzplakatierer" sofort und haben keine Probleme mit wilder Plakatierung / Überplakatierung.
- Vergleichen Sie den geplanten Sprung in Ihre Stadt mit den normal üblichen Sprüngen des anfragenden Unternehmens. Plötzliche übergroße Sprünge verheißen oftmals nichts Gutes. Infos hierzu finden Sie auf Michaels Terminseiten
.
Bedenken Sie:
An jedem Zirkusunternehmen hängen die Existenzen von zumeist mehreren Familien. In den heutigen harten Zeiten (Circusse verzeichnen wenig Besucherzuspruch) verschleppen/verzögern Sie bitte Ihr Prüfverfahren nicht unnötig. Handeln Sie bitte so, als ob Sie der Antragsteller wären und Ihre Existenz davon abhängt. Ein Zirkus der nicht spielt, kann auch keine Gelder einspielen und somit liegen diese Menschen dann auch auf der Steuerzahler's Tasche.
Verzichten Sie:
- Verabschieden Sie sich von dem Glauben, nur ein großer Circus ist ein guter Zirkus, denn Masse ist nicht gleichzusetzen mit Klasse. Ferner sind kleinere Zirkusse deswegen nicht gleich schlecht.
- Verzichten Sie bitte bei Ihrer Entscheidungsfindung auf die "wohlgemeinten" Ratschläge selbsternannter Hobby-Direktoren ("Circusfreunde") als auch von den Tierschützern. Beide Parteien sind in Ihrer Gesinnung nicht ganz frei von persönlichen Sympathien / Antipathien.
- Verzichten Sie auf weiterführende Schickanen oder generelle Verbote für Zirkusse in Ihrer Gemeinde / Stadt und zwingen Sie diese somit nicht, mit einer einstweiligen Verfügung die Festwiese zu öffen.
- Verzichten Sie auf ein generelles Plakatierungsverbot Ihrer Top-Lagen in der Innenstadt.
- Schieben Sie einen Zirkus nicht auf eine drittklassige Wiese im vorörtlichen Gewerbegebiet ab. Zirkus benötigt die Nähe zu Familien (mit Kindern).
Erstellen Sie:
Stellen Sie sich einem Zirkusunternehmen, das alle Forderungen erfüllt hat, als Referenz zur Verfügung. Nur somit kann dieser Kreislauf wirkungsvoll in Kraft gesetzt werden.
Prüfen Sie, wenn das Zelt steht:
- Vergleichen Sie die tatsächlichen Größe des Zeltes mit den Angaben im Baubuch.
- Anzahl + Art der Masten (Rohre oder Gittermasten),
- Farbe und Bauart der Haut (Chapiteau, Bauart der Kuppel..)
- Abstand zwischen den Masten,
- Durchmesser des Zeltes,
- Vertäuung des Zeltes -> 1 Anker pro Spannseil
- Sind alle notwendigen Anker gesetzt?
- Tragende Seile dürfen nicht aus Synthetik sein.
- Ist die richtige Anzahl an Sturmstangen eingebaut?
- Besteht keine Absturzgefahr vom Gradin (=ansteigende, halbrunde Sitztribüne)?
- Sind die vorgeschriebenen (und geprüften) Feuerlöscher instaliert?
- Sind die Fluchtwege frei und eindeutig gekennzeichnet?
- Sind die richten Anker bis zur richtigen Länge in den Boden eingeschlagen?
- Sind über alle Ankerköpfe Schutzhauben gezogen (=wg. Verletzungsgefahr) ?
- Sind die ölgefeuerten Heizungen auch außerhalb des Zeltes aufgebaut? (Innerhalb = Brandgefahr!!)
- Ausreichender Sicherheitsabstand zwischen Lichtstrahler (=starke Wärmequelle) und Zeltwand vorhanden?
- Ist die Elektrik sicher (und stolpergefahrfrei) verlegt/instaliert?
FRAGE: Ist das Zelt eindeutig dem vorgelegten Baubuch zuzuordnen?
- Sind die Waren im Restaurationsbereich auch ausgepreist?
- Hängt im Kassenbereich auch eine verbindliche Adresse?
Sollten Sie wegen dem Zelt immer noch Restzweifel/-fragen haben, so wenden Sie sich doch einfach hilfesuchend an einen Spezialisten wie z.B. Körner [D] oder an die Zelthersteller (siehe Linkliste).
Ich freue mich schon jetzt auf Ihr Feedback.
Last updated: 27.08.2000 **
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